11:29 a.m.

In Deutschland ist jede fünfte Person über 65 Jahre alt.i
Fast die Hälfte hat eine Behinderungii und jede vierte Person sogar eine
anerkannte Schwerbehinderung.iii Diese Menschen sind Teil unserer Familien und Gesellschaft.
Dennoch sehen wir mit Sorge eine Zunahme der Altersdiskriminierung bei beispielsweise Verwehren kostenintensiver medizinischer
Therapie- und Untersuchungsoptionen, Ausschluss aus der gesellschaftlichen Teilhabe nach Altersgrenzen, bei Vermietungen sowie
Digitalisierung.ivv
Insbesondere in Zeiten zunehmenden Rechtsextremismus in Deutschland und Diskriminierung gegenüber von Menschen mit
Behinderung mahnen wir heute am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus:

1. Jedes Leben – auch das älterer Menschen und Menschen mit Behinderung – ist wertvoll und unantastbar. Daher muss bereits
im deutschen Grundgesetz vor Diskriminierung dieser Personengruppen geschützt werden.
Medizinische Versorgung

2. Alle Menschen haben gem. Art. 25 UN-BRK das Recht auf Zugang zu bestmöglicher und notwendiger medizinischer
Versorgung. Alter und/ oder Behinderung dürfen keinen automatischen Ausschluss von insbesondere teuren und
lebensverlängernden Therapien oder Untersuchungen oder psychologischer Versorgung bedeuten. Verstöße müssen
barrierefrei und unabhängig gemeldet werden können und konsequent geahndet werden.

3. Ärzt:innenkammern, Psychotherapeut:innenkammern sowie weitere Gesundheitsberufe müssen Konzepte gegen
Diskriminierung von Menschen mit Behinderung und im Alter entwickeln und in die Praxis integrieren.

4. Dabei soll die Betroffenenperspektive in Form einer Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Konzepte ausreichend
gewürdigt werden, um mit ihnen gemeinsam, anstatt für sie zu entscheiden.

5. Der barrierefreie Zugang zu und Nutzung von medizinischen Versorgungsangeboten muss zeitnah ausgebaut werden.

6. Es sollen verpflichtende Fortbildungen im respektvollen Umgang mit Menschen mit Behinderung oder im Alter erfolgen, um
Autonomie bestmöglich zu wahren und auf Augenhöhe zu kommunizieren.

7. Bei sozialrechtlichen Fragen wie der Anerkennung einer Schwerbehinderung muss bei absehbar fortschreitender
Erkrankung eine zeitnahe Entscheidung gefällt werden, um Nachteilsausgleiche noch während der Lebenszeit Betroffenen
zukommen zu lassen.

8. Bei der Antragsstellung und im weiteren Anerkennungsverfahren von Leistungen nach SGB IX soll eine engere Verzahnung
von sozialmedizinischer Beratung und Versorgungsämtern erfolgen, da die komplexe Antragstellung bereits für einige
Betroffene eine Barriere darstellt.

9. Das breite Angebot von Unterstützungsmöglichkeiten in der Pflege muss barrierefrei als Information abrufbar sein und in
Versorgungskonzepte z.B. anschließende sozialmedizinische Beratung in der medizinischen Einrichtung oder direkte
Vermittlung an den zuständigen Pflegestützpunkt selbst erfolgen, da Versorgungsangebote oft nicht bekannt sind und
Betroffene teilweise nicht mehr selbst die Organisation übernehmen können.
Gesellschaftlichen Teilhabe

10. Diskriminierung von Menschen mit Behinderung bzw. im Alter auf dem Wohnungsmarkt durch Verweigerung einer
Vermietung oder Verweigerung notwendiger barrierefreier Umbauten muss durch Quoten zu vermittelnder Wohnungen an
diese Personengruppen vorgebeugt werden.

11. Im Zeitalter zunehmender Digitalisierung muss neben digitalen Versorgungsangeboten in der Medizin z.B. bei der
Terminvergabe oder bei der Teilhabe im öffentlichen Nahverkehr parallel weiterhin ein analoges Angebot bestehen.

12. Generell ist auch gesellschaftlich eine klare Position gegen Diskriminierung jeglicher Art von Menschen mit Behinderung und
im Alter notwendig.

Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland „Für Selbstbestimmung und Würde“ e.V. (ABiD)
Friedrichstr. 95, 10117 Berlin / Tel: 030-27593429 / Fax: 030-27593430 / E-Mail: kontakt@abid-ev.de
Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft, IBAN: DE15 3702 0500 0003 3225 00, BIC: BFSWDE33BER
Steuernummer: 27/660/59426 / Amtsgericht: Charlottenburg Nz13014 www.abid-ev.de

i Statistisches Budnesamt. Ältere Menschen. (Zugriff: 11.01.2026:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Demografischer-Wandel/Aeltere Menschen/
bevoelkerung-ab-65-j.html )

ii Europäischer Rat. Fakten und Zahlen zum Thema Behinderung in der EU. (Zugriff 11.01.2026:
https://www.consilium.europa.eu/de/infographics/disability-eu-facts-figures/)

iii Statistisches Bundesamt. Schwerbehidnerte Menschen in Deutschland nach Geschlecht und Altersgruppe. (Zugriff
11.01.2026: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/BehinderteMenschen/Tabellen/schwerbehinderte-alter-geschlecht-quote.html)

iv Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Altersdiskriminierung erkennen, verstehen, begegnen. Kurzstudie und
Handlungsempfehlungen. Ergebnisse aus einer repräsentativen Befragung aus dem März 2025 zu Erfahrungen mit
Altersdiskriminierung in Deutschland. S. 4-5.

v Mennig E., Wurm S., Thomas C. Altersdiskriminierung in der Medizin: Sicht auf ältere Menschen hinterfragen.
Deutsches Ärzteblatt 40/2020.

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